Anpassung und Erhöhung der Regelsätze in 2024 beschlossen

In der Sitzung vom 13. September 2023 hat das Bundeskabinett die Erhöhung der Regelsätze auf durchschnittlich 12% zum 01. Januar 2024 beschlossen. Bei alleinstehenden Personen steigt demnach der Regelsatz von derzeit 502 EUR auf nunmehr 563 EUR im Monat an.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Fortschreibungsverordnung 2024 – RBSFV für die Anpassung der Regelbedarfsstufen ist hier zu finden: https://harald-thome.de/files/pdf/2023/RBSFV2024_VO_Entwurf_RS.pdf

Ferner hat der Kollege Rüdiger Böker wieder die Aufteilung der Regelbedarfssätze zur Verfügung gestellt. Diese können hier nachgelesen werden: https://harald-thome.de/files/pdf/2023/Ruediger-Boeker-Aufteilung-Regel-Bedarf-2018-2019-2020-2021-2022-2023-2024__nach-EVS-Abteilungen.pdf

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