Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung

Endlich wurde rückwirkend zum 03. Mai 2024 die bereits abgelaufene Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung nunmehr bis zum 31. Dezember 2024, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Allerdings hat sich das BMI bewusst dafür entschieden, dass Drittstaatler*innen von dieser Regelung ausgeschlossen sind.

Es gibt Fälle von verweigerten Einreisen oder gar Abschiebungen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Individuelle Lücken und auch Traumatisierungen sind auch mit der rückwirkenden Legalisierung kaum mehr wett zu machen.

Bei den Kolleg*innen vom Netzwerk Berlin Hilft gibt es mehr Informationen, die hier zu finden sind: https://berlin-hilft.com/2024/05/11/ukraine-aufenthalts-uebergangs-verordnung-wird-nun-doch-verlaengert-und-gilt-fuer-einreisen-bis-zum-31-12-2024/

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Anspruch auf AsylbLG bei visumfreier Einreise - neues Urteil vom LSG Niedersachsen-Bremen

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