Was tun, wenn bei Schwangerschaft Kosten entstehen, aber der Aufenthalt aufgrund fehlender oder unvollständiger Papiere gefährdet ist?
Schwangere MigrantInnen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren oder zu befördern.
Dieser Ausschluss und der fehlende Zugang zu gesundheitlichen Versorgung in Fragen der Schwangerschaft und Geburt steht in Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen.
Um diesen Umstand zumindest in der Beratungspraxis fundiert entgegnen zu können, haben verschiedene AutorInnen Grenzen, Hürden aber auch Lösungsvorschläge zum Umgang mit den bestehenden Zugangsbarrieren dargelegt, die praktisch anwendbar sind. Darüber hinaus formulieren sie klare Forderungen an die (Fach-)Politik, um diesen Missständen auch her zu werden.
Grundlage für dieses tolle Arbeitspapier war u.a. eine Online-Befragung, die von Januar bis Februar 2023 durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus diversen Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.
Das Arbeitspapier ist auf der Seite der Diakonie Deutschland zu finden und ist folgendem Link zu finden: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/BAG_Arbeitspapier_Schwangerschaft_Geburt_FINAL.pdf