Aktuelles aus dem Aufenthaltsrecht und der Fachkräfteeinwanderung
Der November 2023 ist noch einmal ein Monat voller wesentlicher Entscheidungen in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Zum einen hat das BMI nunmehr in einer Pressemitteilung verlautbart, dass die Aufenthaltserlaubnisse aller UkrainerInnen per Verordnung verlängert werden. Es Heißt hierzu u.a.:
„Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat heute zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.“
Die Pressemitteilung des BMI ist hier zu finden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html
Darüber hinaus haben sich die KollegInnen vom Informationsverbund Asyl und Migration in einer Mitteilung ausführlich zur Einführung und zum Inkrafttreten der ersten neuen Regelungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Bezug auf die Gesetzesänderungen für die §§ 18a, b AufenthG dargelegt und kommentiert.
Diese Mitteilung ist hier abrufbar: https://www.asyl.net/view/klarstellung-der-bundesregierung-gesetzesaenderungen-fuer-fachkraefte-18a-18b-aufenthg-gelten-ab-sofort