Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und der Minijob-Grenze
Mit Beginn des neuen Jahres treten eine Vielzahl von neuen Regelungen und Bestimmungen in Kraft. So wird zum 01. Januar 2024 der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,00 EUR auf 12,41 EUR (Brutto-Stundenlohn). In diesem Zusammenhang wurde auch eine Erhöhung der sog. „Minijob-Grenze“ beschlossen. Diese beträgt zum 01. Januar 2024 nicht mehr 520 EUR, sondern 538 EUR im Monat.
Das Anheben dieser Grenze hat aber keinen Einfluss auf die Bereinigung des Einkommens nach dem SGB II, wonach weiterhin bei einem Einkommen zwischen 520 EUR und 1.000 EUR im Monat 30% anteilig bereinigt werden kann. Diese Grenze wird nicht auf 538 EUR angehoben. Dies trifft ebenso auf den Freibetrag der Ausbildungsvergütung zu, der ebenso weiterhin 520 EUR im SGB II beträgt.