Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Das vom BMI nunmehr final ausgearbeitete neue Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG wird zum 01. Januar 2023 reales Gesetz werden und in Kraft treten. Im Zuge dessen wurden auch zahlreiche sozialrechtliche Fragestellungen und Ansprüche geklärt und neue Regelungen getroffen.
Eine tolle, kompakte Übersicht haben hierzu die KollegInnen von der GGUA - hier insbesondere Claudius Voigt - zusammen gestellt. Sie kann hier eingesehen werden: 104c.pdf (einwanderer.net)