Nachtrag zur Einführung der Wohngeldreform

Mit dem Stichtag - 01. Januar 2023 tritt die neue Wohngeldreform in Kraft in dessen Folge sich der Kreis der anspruchsberechtigten Haushalten von derzeit knapp 600 Tsd. auf mehr als 2 Millionen erhöhen wird - sofern entsprechende Anträge gestellt und vor allem bearbeitet und genehmigt werden.

Schon seit einigen Monaten zeigt sich, dass die zuständigen Ämter bei der Bearbeitung und Bewilligung von Wohngeld-Anträgen durchschnittlich ein halbes Jahr (!) benötigen. Personalmangel, fehlende Ausstattung und der stetig wachsende Bedarf an Wohngeld führte zu dieser Überbelastung.

Die Höhe des Wohngeldes wird im Durchschnitt um ca. 190 EUR im Monat auf nun mehr ca. 370 EUR ansteigen. Neu eingeführt wurde unter anderem die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung des Wohngeldes nach § 26a Abs. 3 WoGG. Sollte es in der Praxis zu Verzögerungen kommen, die existenzgefährdend sind, gibt es hier im Sozialrecht die Option nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 S. 2 VwGO einzulegen.

Weitere Informationen und eine gute Zusammenfassung findet sich auf der Seite der KollegInnen von Tacheles e.V. - Thomé Newsletter 50/2022 vom 18.12.2022 - Tacheles Sozialhilfe e.V. (tacheles-sozialhilfe.de)

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