Update: Änderungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht beschlossen?
Unter Feder der Bundesinnenministerin Nancy Faeser soll das neue Chancen-Aufenthaltsrecht zeitnah in Kraft treten, sodass noch in diesem MigrantInnen - die zum neuen Stichtag, den 31. Oktober 2022 - die Voraussetzungen erfüllen, einen nun mehr 1,5-jährigen Aufenthaltstitel auf “Probe“ bekommen.
In diesem Zeitraum sollen die betroffenen Personen - insbesondere Geduldete - die Möglichkeit bekommen, alle relevanten Dokumente zu beschaffen und Leistungen der Integration zu erbringen. Ob und wie viele der Geduldeten (mehr als 150.000) davon profitieren werden, steht noch nicht fest.
Unabhängig davon haben die KollegInnen der GGUA eine erste Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG erstellt. Diese wird fortlaufend ergänzt und kann hier abgerufen werden: Microsoft Word - Gesetzentwurf Chancen-Aufenthaltsrecht inkl farblich.pdf (einwanderer.net)