Erinnerung: Bei Bedarf jetzt Überprüfungsanträge für nicht anerkannte Kosten der Unterkunft für 2021 und 2022 stellen!
Die KollegInnen von Tacheles e.V. aus Wuppertal haben auf ihrer homepage ausführlich dargelegt und einen hervorragenden Überblick zu möglichen Überprüfungsanträgen gemäß § 88 SGG erstellt. Im Dezember 2022 besteht die letzte Möglichkeit alle rechtswidrigen Bescheiden der Leistungsträger in Bezug auf abgelehnte bzw. nicht anerkannte Kosten der Unterkunft mit Rückwirkung zum 01. Januar 2021 überprüfen zu lassen. Dies schließt sowohl tatsächliche Mietkosten als auch Heiz- und Betriebskosten sowie Kürzungen von Unterkunfts- und/oder Heizkosten aufgrund nicht erforderlicher Umzüge.
Wie und auf Basis welcher rechtlichen Vorschriften die meistens der Überprüfungsanträge erfolgreich sein werden, haben die KollegInnen ebenso dargestellt - inkl. Musteranträgen. Hier ist der Zugang: Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten - Für das Jahr 2021 und 2022 jetzt Überprüfungsanträge stellen! - Tacheles Sozialhilfe e.V. (tacheles-sozialhilfe.de)