Neues Rundschreiben des BMI sieht “Reueerklärungen“ generell als unzumutbar an
Berlin – 18. Oktober 2023: In einem aktuellen Rundschreiben hat sich das Bundesinnenministerium an die Länder gewandt und sich zur Frage positioniert, wann eine Passbeschaffung als unzumutbar zu werten ist. Grundsätzlich ist die Passbeschaffung als unzumutbar anzusehen, wenn sie an eine sog. „Reueerklärung“ geknüpft ist, was eine gleichzeitige strafrechtliche Bezichtigung nach sich zieht. Dies war insbesondere für betroffene Personen aus Eritrea eine Unzumutbarkeit.
Die KollegInnen vom Informationsverbund Asyl & Migration haben dazu eine ausführliche Presseerklärung herausgegeben, die hier zu finden ist: https://www.asyl.net/view/bundesinnenministerium-sieht-reueerklaerungen-als-generell-unzumutbar-an