Sanktionen ausgesetzt? Ein Moratorium light

Mit der gestrigen Sitzung des Bundestages beschloss die Ampel-Regierung ein zeitlich befristetes Moratorium für einen Teil der Sanktionstatbestände im SGB II. Die Koalition möchte im Vorfeld zum Neu-Entwurf des “Bürgergeldes“ im kommenden Jahr Sanktionen teilweise aussetzen. Demnach soll die Kürzung des Regelsatzes um 30% aufgrund einer Pflichtverletzung wegfallen.

Ferner soll es bei den sog. “Meldeversäumnissen“ erst im Wiederholungsfall zu einer 10%-Kürzung des Regelsatzes kommen. Hierunter fallen unter anderem Terminversäumnisse. Dieses Moratorium stellt allerdings max. eine Übergangslösung bis zum Sommer 2023 da. Dass dieses Moratorium der Ampel-Regierung eine Mogelpackung ist, zeigt allein der Umstand, dass mehr als 70% aller Sanktionen im SGB II auf Meldeversäumnisse zurückzuführen sind.

Von einer vermeintlich “sozialen“ Übergangslösung bis zur Einführung des Bürgergeldes kann nicht im Ansatz die Rede sein. Laut der FDP wird und soll es auch weiterhin möglich sein, Regelsätze um bis zu 30% zu kürzen. Das Motto “Fördern und Fordern“ darf nicht übergangen werden.

So zeigt eine aktuelle Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (06/2021), dass es vor allem mittel- und langfristig zu teilweise negativen Auswirkungen auf die berufliche Integration von Erwerbslosen kommen (kann). Siehe auch hier: https://www.iab-forum.de/schneller-ist-nicht-immer-besser-sanktionen-koennen-sich-laengerfristig-auf-die-beschaeftigungsqualitaet-auswirken/

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