Neue Entlastungen für BürgerInnen

Am Freitag, den 13. Mai 2022 hat der Bundestag, die von der Ampel-Regierung beschlossenen Einmalzahlungen im Zuge des Entlastungspakets und dem Sofortzuschlagsgesetz zugestimmt und somit beschlossen. Diese Zahlungen sollen insbesondere einkommensschwachen Haushalten in Deutschland zu Gute kommen, wobei auch Nicht-Geringverdienende (teilweise) davon profitieren werden - siehe hierzu auch https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1021/1021-pk.html#top-37.

Im Juli wird es eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR für AsylbLG-, SGB-II-, SGB-XII- sowie BVB-Beziehende Personen geben, die nicht an eine Antragststellung gebunden ist. Zusätzlich wird es ebenso im Juli 2022 eine Zahlung in Höhe von 100 EUR von Seiten der Familienkasse für jedes kindergeldberechtigte Kind in einem Haushalt gemäß § 6 abs. 3 BKGG geben.

Darüber hinaus sieht dieses Gesetzespaket auch zahlreiche Steuerliche Entlastungen vor: hervorzuheben sei hier die einmalig zu zahlende Energiepreispauschale von 300 Euro für steuerpflichtige BürgerInnen vor. Anspruch darauf haben ALLE aktiv tätige Erwerbspersonen. Auch wenn viel zu niedrig angesetzt, soll diese Pauschale die immens gestiegenen Energiekosten in Privathaushalten zumindest teilweise abfedern. Für weitere Entlastungen verweise ich unter anderem auf die Homepage des BMAS -  

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/mehr-unterstuetzung-fuer-familien-mit-wenig-geld.html  

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