Umfangreiche Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten

Zum 01. März 2024 sind (endlich) die umfangreichen Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes - auch FEG 2.0 genannt, in Kraft getreten. Neben der Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung (§ 16g) wurden auch die konkreten Inhalte des § 18a AufenthG (für Personen mit einer anerkannten Berufsausbildung) und § 18b AufenthG (für Personen mit akademischer Ausbildung) neu gefasst. darüber hinaus gibt es noch weiterführende Bestimmungen und Konkretisierungen bei Individualansprüchen in Fällen des eingeschränkten Spurwechsels.

Um einen Überblick über diese zahlreichen Neuerungen und Bestimmungen zu bekommen, empfehle ich zum einen den Beitrag der KollegInnen von asyl.net, der hier zu finden ist: https://www.asyl.net/view/neue-gesetzliche-regelungen-fuer-die-fachkraefteeinwanderung-ab-maerz-2024 Darüber hinaus hat die IHK Stuttgart auf ihrer Homepage eine ebenso sehenswerte Zusammenfassung erstellt. Der Zugang erfolgt über folgendem Link: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/fachkraefte-und-ausbildung/personalgewinnung-und-entwicklung/aktuelles-neu/neuerungen-fachkraefteeinwanderung-5867152

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