Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im AsylbLG-Leistungsbezug

Im Rahmen der Heraufsetzung der Monate im Grundleistungsbezug nach den §§ 3,3a AsylbLG von 18 auf nunmehr 36 Monate zum 27. Februar 2024 spielt die Frage des notwendigen und menschenwürdigen Krankenversicherungsschutzes eine unerlässliche Bedeutung.

Die KollegInnen der GGUA haben eine hervorragende Zusammenfassung und Übersicht zu möglichen Fallkonstellationen veröffentlicht, nach der ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz trotz des Bezugs von Grundleistungen möglich ist.

Diese ist hier zu finden und kann nur weiter empfohlen werden: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Krankenversicherung_AsylbLG.pdf

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