Neue BAföG-Reform in 2024 beschlossen
Berlin – am 06. März 2024 hat das Bundeskabinett, dass nun mehr 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Mit Beginn des Schuljahres bzw. Semesters 2024/2025 sollen die (kleinen) Änderungen in Kraft treten.
Neben dem Abbau von bürokratischen Hürden und der Vereinfachung der Beantragung ist die Einführung einer sog. „Studienstarthilfe“ die größte Änderung. Hier zu heißt es:
„Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug wird durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden. Damit werden finanzielle Studienstarthürden abgebaut. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.“
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Änderungen oder eine Anpassung der Höchstsätze. Mehr Informationen sind auf der Seite des BMBF zu finden: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2401-bafoeg.html