Neues zur Arbeitsmarktzulassung - Zuständigkeiten und weitergehende Informationen

Zum 01. April 2024 sind eine Reihe neuer Informationen und Hinweise zu Zuständigkeiten im Rahmen der Zustimmungsverfahren durch die Arbeitsagentur in Kraft getreten. Die KollegInnen der GGUA verweisen unter anderem auf Folgendes hin:

“[…] für das Zustimmungsverfahren im Rahmen der Arbeitsmarktzulassung nicht-deutscher Staatsangehöriger (die so genannte „AMZ-Teams bei der ZAV“). Diese sind zuständig für die behördeninterne Zustimmung zu Anträgen auf Beschäftigungserlaubnisse z. B. mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, aber auch für die Zustimmung zu Visa-Anträgen für neu einreisende Fach- und Arbeitskräfte. Nun sind unter anderem in Meschede, Neuruppin und Darmstadt acht neue Teams geschaffen worden. Dazu gibt es ein Informationsschreiben der BA (siehe Anhang). Erreichbar sind alle Teams über die zentrale Hotline 0228 713 2000

 Hier gibt es die Liste der seit 1. April geltenden regionalen Zuständigkeiten, abhängig vom Betriebssitz der künftigen Arbeitgeberin: https://www.arbeitsagentur.de/datei/regionale-zustaendigkeiten-der-zav-im-bereich-arbeitsmarktzulassung_ba048053.pdf

Und hier gibt es eine Liste für die Zuständigkeiten für bestimmte Gruppen (z. B. Spezialitätenköch*innen, ICT-Karte): https://www.arbeitsagentur.de/datei/besondere-zustaendigkeiten-im-bereich-arbeitsmarktzulassung_ba048048.pdf

 Hier gibt es weitergehende Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland

Auf diesem Wege vielen Dank an die KollegInnen, die immer ein wachsames Auge auf Neuerungen haben und diese an die PraktikerInnen weiterleiten.

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