+Update+ Neues zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die von der Ampelregierung beschlossenen Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen ab 01. Januar 2024 in Kraft treten und das laut Bundesinnenministerin Faeser „modernste Einwanderungsrecht der Welt“ darstellen. Ob dieser großen Ankündigung auch Taten folgen werden, wird die Zeit zeigen.

Um einen Überblick zu den geplanten Änderungen zu bekommen, verweise ich hiermit auf eine gute Zusammenfassung der KollegInnen der GGUA, die wesentlichen Inhalte zusammengefasst haben. Im wesentlichen befasst sich der Beitrag mit der neu geschaffenen Aufenthaltserlaubnis nach dem §16g AufenthG.

Der Offizielle Name lautet: „Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer“ und ist de facto weitgehend wortgleich formuliert wie die bisherige Ausbildungsduldung. Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung wird künftig nicht mehr ein Aufenthalt nach §19d AufenthG erteilt, sondern eine Aufenthaltserlaubnis nach §16g Abs.8 AufenthG gewährt

Diese sind hier zu finden: https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/neue-aufenthaltserlaubnis-fuer-die-ausbildung-16g-statt-ausbildungsduldung-ist-beschlossen/

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Wegweisende Entscheidung? Minderjährige Asylbewerber - Ablehnung medizinischer Leistungen nur mit besonderer Begründung möglich

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Deutschland – endlich ein Einwanderungsland?