Deutschland – endlich ein Einwanderungsland?

Berlin – 19.06.2023: Es scheint, als würde das BMAS endlich ins Arbeiten kommen und bereits in den Koalitionsverhandlungen geäußerte Vorhaben nunmehr umsetzen wollen. Bundesminister Hubertus Heil (SPD) hat gestern in einer Pressekonferenz die neuen Gesetze zur Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zur Fachkräfteeinwanderung vorgestellt. Hier das Video zu finden:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/statement-heil-fachkraeftesicherung-ist-wohlstandssicherung.html?etcc_cmp=newsletter_sofort_informiert_2023-06-19_15-52-05&etcc_med=Email

Hauptaugenmerk liegt dabei vor allem auf die Novellierung des bereits zum 01. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zwar grobe rechtliche Rahmen für qualifizierte Einwanderung nach Deutschland setzte, jedoch im Detail an praktischen Hürden scheiterte. Demnach sind die Möglichkeiten für die akademische und die berufliche qualifizierte Einwanderung weitestgehend gleich. Was soll sich nun ändern?

Die notwendige Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll es künftig in bestimmten Berufen ermöglichen – bei vorhandener Berufserfahrung, einem ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag mit ausreichend hohen Gehalt – ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss als Fachkraft tätig zu sein. Das bedeutet in der Praxis, dass es dem Grunde nach keinen direkten Zusammenhang mehr zwischen dem in Deutschland anerkannten Abschluss und der ausgeübten Tätigkeit geben muss.

In Bezug auf bürokratisch aufgeblähte Anerkennungsverfahren teilt das BMAS mit, dass nun „[…] vereinfacht und verbesserte Möglichkeiten geschaffen werden, um das Anerkennungsverfahren in bestimmten Fällen auch vom Inland aus zu betreiben. Beispielsweise können geeignete Betriebe im Rahmen von Anerkennungspartnerschaften Personen mit einem ausländischen Abschluss beschäftigten und das Anerkennungsverfahren binnen von drei Jahren nach Beschäftigungsaufnahme nachholen.“ Hier folgt dass Ministerium der unabdingbaren Voraussetzungen für attraktive und qualifizierte Einwanderung, die bis dato potenziell Interessierte davon abgehalten hat, nach Deutschland zu kommen.

Zusätzlich sollen auch die Möglichkeiten für die Einreise zur Arbeitssuche geschaffen und modernisiert werden. Dem BMAS nach wird zu diesem Zweck eine  Chancenkarte geschaffen, die auf einem Punktesystem basieren soll. Mögliche Auswahlkriterien können Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug sein.

Darüber hinaus plant die Regierung, dass bereits innerhalb der Europäischen Union existierende, aber wenig bekannte Netzwerk der European Employment Services (EURES) zu bewerben, welches UnionsbürgerInnen dabei unterstützt, in einem anderen Mitgliedsstaat Arbeit zu finden Hierzu teilt das BMAS mit: „EURES besteht aus den öffentlichen Arbeitsmarktservices sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zu den Dienstleistungen gehören die Information, Beratung und Vermittlung und Förderung von europäischen Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer*innen sowie Unternehmen.“

Darüber hinaus plant das Ministerium die Entfristung des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt unabhängig von einer anerkannten Qualifikation für Menschen aus den 6 Westbalkanstaaten. Neben den bereits beschlossen Chancen-Aufenthaltsrecht plant die Bundesregierung vermehrt auch das inländische Potenzial besser zu nutzen, indem mithilfe des „Spurwechsels“ von Asylsuchenden und Geduldeten in die Erwerbsmigration ermöglicht werden soll.

Letztlich wird die Praxis zeigen müssen, ob und wie sich diese Neuerungen in der Praxis tatsächlich positiv auswirken. Aber nach mehr als 16 Jahren Stillstand in der Einwanderungspolitik nimmt die Migrationspolitik der Ampel-Regierung Form an.

Zurück
Zurück

+Update+ Neues zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Weiter
Weiter

Entwurf zur Erreichbarkeitsverordnung veröffentlicht