Update: Verlängerung der Ukraine-Verordnung
Überraschenderweise soll der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine nun doch um ein weiteres Jahr bis zum 04. März 2026 verlängert werden. Diese Entscheidung beruht auf eine Entscheidung des EU-Rates. Entgegen dieser Entscheidung hatte noch die Bundesregierung Ende Mai 2024 in einem Rundschreiben betont, dass die Verlängerung des Schutzes für Drittstaatler*innen aus der Ukraine nur noch dann gelten soll, wenn sie bereits einen unbefristeten Aufenthaltsstatus (oder Flüchtlingsanerkennung) hatten und nicht mehr sicher in das Heimatland zurückkehren können.
Demnach sollen Drittstaatler*innen, die nur einen befristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten, nun von dieser Regel ausgeschlossen sein, was eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung darstellen würde. Ob und in welcher Form die Regelungen nun verlängert werden, ist noch nicht abschließend geklärt.