Neue P-Konto-Bescheinigungen

Mit Wirkung zum ersten Juli 2024 gelten die neue P-Konto-Bescheinigungen. Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat die neue Bescheinigungen auf ihrer homepage veröffentlicht, die anerkannte Stellen für die Erstellung eines P-Kontos nutzen müssen. Diese sind hier zu finden: https://www.agsbv.de/2024/06/

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Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist in Kraft getreten

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Update: Verlängerung der Ukraine-Verordnung