Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist in Kraft getreten

Mit Wirkung zum 27. Juni 2024 sind die neuen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten. Im Zuge der Neuerungen ist es in der Regel unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen möglich nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen zu können. Bei Fällen “besonderer“ Integrationsleistungen sogar nach 3 Jahren.

Die Bundesregierung hat hierzu mehrere Pubilkationen veröffentlicht, die unter anderem hier zu finden sind: https://www.publikationen-bundesregierung.de/resource/blob/2277952/2292048/692895c31fc762b07ce8dea43f708319/einbuergerung-flyer-deutsch-06-2024-download-ib-data.pdf?download=1

Zugleich verweise ich auch auf die zahlreichen Informationen von Seiten der Bundesregierung auf folgende Seite. Hier gibt es auch einen Quick-Check und Erklärvideos: https://www.einbürgerung.de/index.php

Ich verweise auch gern auf einen sehr ausführlichen Beitrag der Kolleg*innen von asyl.net, die eine gute Zusammenfassung erstellt haben, die man in der Praxis nutzen sollte. Diese ist hier zu finden: https://www.asyl.net/view/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts-tritt-in-kraft

Zu beachten sind hier unter anderem die Reduzierung der Fristen zur Erlängerung der deutschen Staatsangehötigkeit durch Geburt von Kindern, wo sich die Eltern seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten und einen unbefristeten Aufenthaltstitel h nach § 4 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 StAG haben.

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