+Update+ Was die Kindergrundsicherung nun verändern soll?
Berlin – 28. August 2023: Bundesfamilienministerin Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesfinanzminister Lindner (SPD) haben die grundsätzlichen Inhalte und Beschlüsse der neuen Kindergrundsicherung vorgestellt. Die groß angekündigte Reform entpuppt sich dabei als Reförmchen und soll die Kinderarmut ab 2025 abmildern. Die Gesamtkosten werden mit 2,4 Mrd. EUR im Jahr beziffert.
KritikerInnen sehen in den nun gefassten Beschlüssen, dass sich letztlich die FDP in persona des Finanzministers durchgesetzt hat und der größten sozialpolitischen Reform der Bundesrepublik einen schweren Stand bereitet hat. Hier ein passender Kommentar: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/kindergrundsicherung-einigung-lisa-paus-christian-lindner
Was wurde beschlossen? Letztlich soll ab 2025 das Kindergeld in dem sog. Kindergarantiebetrag aufgehen und letztlich auch denselben Leistungsumfang umfassen. Derzeit 250 EUR pro Kind und Monat. Darüber hinaus werden in dem sog. Kinderzusatzbetrag die familienpolitischen Leistungen wieder der Kinderzuschlag oder der Kindersofortbonus zusammengefasst. Je nach Einkommen wird es eine gestaffelte Erhöhung dieses Zusatzbetrages.
Mit Geburt eines Kindes soll es eine automatische Meldung an die Familienkasse geben, die darüber informiert, ob und in welchem Umfang Anspruch auf diese Leistungen besteht. Beantragt werden müssen diese dennoch. Ein noch einzurichtendes Kinderportal soll die wesentlichen Informationen zusammenfassen. Die Einbettung der Leistungen von Bildung und Teilhabe wurden auf Druck der FDP nun doch kein Bestandteil der Reform werden weiterhin gesondert auf Antrag bewilligt.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass zukünftig Unterhaltsvorschussleistungen bei Kindern unter 6 Jahren nur noch zu 45% und nicht wie bisher zu 100% als Einkommen angerechnet werden sollen. Allerdings hat der Bundesfinanzminister die Einschränkung eingefordert, dass für Kinder ab 7 Jahren diese Ausnahme nur dann gilt, wenn die alleinerziehende Mutter oder Vater berufstätig sind.