Verlängerung der Ukraine-Verordnung beschlossen

Mit Beschluss des Bundesrates am 22. November 2024 wurde die bisherige Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 04. März 2026 verlängert. Die Kolleg*innen vom PARITÄTISCHEN haben hierzu eine ausführliche Stellungnahme geschrieben, die hier zu finden ist: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/verlaengerung-wichtiger-regelungen-fuer-einreise-aufenthalt-und-schutzstatus-von-gefluechteten-aus-der-ukraine-bis-4-maerz-2026/

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Wichtige Änderungen zum 01 Januar 2025 bekannt gegeben

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Neue SGB-II-Weisung zu Ansprüchen von Ausländer*innen erschienen