Wichtige Änderungen zum 01 Januar 2025 bekannt gegeben
Zum 01. Januar 2025 werden eine Reihe von Änderungen und Anpassungen in Kraft treten, die hier kurz benannt werden sollen, sodass sie in der Praxis genutzt werden können.
Erhöhung des Kindersofortzuschlages von 20 auf nunmehr 25 EUR.
Erhöhung der Minijob-Grenze von derzeit 538 EUR auf 556 EUR. Ferner wird sich auch der Grundabsetzungsbetrag bei Auszubildenden (im SGB II) gleichsam erhöhen.
Der max. Kinderzuschlagsbetrag erhöht sich ebenso um 5 EUR auf 297 EUR Pro Kind/Pro Monat. Hier enthalten sind die 5 EUR Erhöhung des Kindersofortzuschlages.
10 bis 15% wird sich das Wohngeld im Durchschnitt erhöhen
Die Anpassungen der sog. “Düsseldorfer-Tabelle“ für die Ermittlung der Unterhaltsansprüche werden ebenso angepasst werden.
Mehr dazu gibt es u.a. hier: https://www.fokus-sozialrecht.de/mindestunterhalt-und-unterhaltsvorschuss-2025
Hier geht es zur aktuellen Düsseldorfer-Tabelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/index.php