Was bringt das Wohngeld-Plus-Gesetz?
Zum 01. Januar 2023 trat das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft, das - so die Theorie - die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte um mehr als das 3-fache erhöhen sollte. Auf der homepage des BMWSB werden die grundlegenden Neuerungen und Verbesserungen erläutert. Diese sind hier zu finden: BMWSB - Startseite - Wohngeld-Plus – Reform (bund.de)
Nichtsdestotrotz zeigt die Beratungspraxis nach etwas mehr als einem Monat, dass die theoretisch (rechtlichen) Verbesserungen nur in Teilen bei den bedürftigen Personen und Familien ankommen, da es allem voran an Personal und Struktur(en) in den zuständigen Leistungsbehörden mangelt. Die massive Ausweitung des Kreises der Berechtigten verstärkte und intensivierte den offenkundigen Fachkräfte- und Ressourcenmangel in der öffentlichen Verwaltung, was vor allem zu Ungunsten der Bedürftigen ist.
Daher sind Kommunen und Landkreise (zeitnah) in der Pflicht, die in Teilen untragbaren Bearbeitungszeiten von Erstanträgen - 3 bis 4 Monate im Durchschnitt - deutlich nach unten zu “drücken“. Andernfalls können AntragstellerInnen nicht von den groß angekündigten Reformen profitieren. Für die Beratung selbst kann hierfür nunmehr auch die veröffentlichte Anweisung des BMWSB heran gezogen werden: BMwsG-zum-Wohngeld-Plus-Gesetzes-20-12-2022.pdf (tacheles-sozialhilfe.de)