Update: Neues zur Kindergrundsicherung

Mittlerweile sind erste Entwürfe und Inhalte der geplanten Kindergrundsicherung zugänglich geworden. Laut dem internen Entwurf (hier zu finden: BMFSFJ Eckpunktepapier Kindergrundsicherung 18.1.2023.pdf (harald-thome.de)) soll die Kindergrundsicherung ab 2025 das sozialrechtliche Existenzminimum von allen Kindern und Jugendlichen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und über eine gültige Steuer-ID verfügen von der Kindergrundsicherung profitieren.

Es gibt erste Reaktionen zu den bisherigen Entwürfen, die allen voran wahrscheinlichen überproportionalen Verwaltungsaufwand kritisieren, da bspw. die Zuständigkeit zukünftig nicht mehr beim BMAS, sondern beim Bundesfamilienministerium liegen soll, das wiederum eine eigens neu geschaffen Behörden schaffen will.

Weitere interessante Punkte sind hier zu finden: Erste Stichpunkte einer Kritik zum BMFSFJ Eckpunktepapier zur Kindergrundsicherung vom 18.pdf (harald-thome.de)

Zurück
Zurück

Neues Urteil: Besteht eine vorherige Informationspflicht zu Einreichung einer Untätigkeitsklage?

Weiter
Weiter

Was bringt das Wohngeld-Plus-Gesetz?