Zur Wohngeldereform - 2023

Berlin - September 2022: Im Zuge des geplanten 3. Entlastungspakets und den damit einhergehenden Entlastungen für klein- und mittlere Einkommen soll das Wohngeldgesetz in seiner aktuellen Fassung reformiert werden. Neben der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten sollen auch die Zuschüsse steigen und den aktuellen Preissteigerungen im Heiz- Gassektor Rechnung tragen.

Im konkreten plant die Ampelkoalition die durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldanspruches von derzeit knapp 177 EUR auf rund 370 EUR im Monat. Ferner sollen Haushalte zukünftig an den Einkommensgrenzen des Wohngeldes im Schnitt nur noch etwa 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen. Bis dato lag die Wohnkostenbelastung an den Einkommensgrenzen des Wohngeldes in vielen Fällen bei über 50 Prozent des verfügbaren monatlichen Einkommens.

Aktuell beziehen rund 600.000 Haushalte - mit den geplanten Änderungen soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf mehr als 2 Millionen Haushalte erhöhen. Eine wichtige Änderung bezieht such auf die Anerkennung der Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese sollen künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. Hierbei sollen zwei Euro pro Quadratmeter einkalkuliert werden, die laut Entwurf im Durchschnitt zu einem höheren Wohngeld von 1,20 Euro pro Quadratmeter führen werden.

In den kommenden Wochen will das Kabinett die konkreten Änderungen ausarbeiten und in den Bundesrat einbringen. Nach dessen Annahme sollen die Änderungen zum 01. Januar 2023 in Kraft treten können. Praktisch stellt sich jedoch die Frage, wie die zuständigen Kommunen mit dem zu erwartenden Anstieg von Anträgen ab Januar 2023 umgehen wollen? Sowohl die personelle Ausstattung als auch die Bearbeitung der Anträge dürfte (zu) viel Zeit in Anspruch nehmen.

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Was steckt hinter den Regelbedarfen?

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Das 3. Entlastungspaket wurde beschlossen