Das 3. Entlastungspaket wurde beschlossen

Berlin - Die Ampelkoalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat das nun mehr dritte Entlastungspaket in einem Umfang von bis 65 Mrd. EUR beschlossen. Auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind, soll es zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Paketen und Unterstützungsleistungen kommen, die sowohl Haushalte mit geringem, aber auch mittlerem Einkommen unterstützen sollen.

Neben einer einmaligen Zahlung in Höhe von 300 EUR für RenterInnen, die zum 01. Dezember 2022 gezahlt werden soll, werden auch Studierende mit einmalig 200 EUR unterstützt. Zusätzlich kündigte die Regierung an, das es im Zuge dessen zu einer umfangreichen Wohngeldreform kommen soll, die den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten auf mehr 2 Millionen ausgeweitet werden. Hierzu werden auch einmalig 415 EUR als Heizkostenzuschuss für Einzelhaushalte, 540 Euro für zwei Personen, plus 100 Euro für jede zusätzliche Person an WohngeldempfängerInnen ausgezahlt.

Neben ersten Überlegungen zu der Einführung einer sog. “Übergewinnsteuer“ und einer Strompreisbremse sowie der Aufstellung eines noch nicht festgelegten Basisverbrauchs von Gas in Haushalten, wird es eine Nachfolgelösung für das Ende August 2022 ausgelaufene 9-EUR-Ticket geben. Die monatlichen Kosten sollen sich in einem Bereich von 49 bis 69 EUR bewegen und weiterhin deutschlandweit gelten.

Ferner wird zum 01. Januar 2023 das Kindergeld für das erste und zweite Kind um monatlich 18 EUR erhöht - die Erhöhung soll für zwei Jahre gelten. Zusätzlich soll der Eckregelsatz (Stufe 1) beim neuen Bürgergeld - ebenso ab 01. Januar 2023 - von derzeit 449 EUR auf nun mehr 500 EUR angehoben werden.

Darüber hinaus sollen auch Zusatzzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bis zu einer Höhe von 3.000 EUR steuer- und abgabefrei sein, sofern es überhaupt Unternehmen gibt, die solche Boni zahlen können.

Insgesamt kann festgehalten werden - sofern diese Beschlüsse auch in die Tat umgesetzt werden, dass es zu umfangreichen, jedoch sehr kleinteiligen Unterstützungsleistungen und Entlastungen kommen soll, die (leider) für viele Haushalte zu spät kommen dürften. 3 respektive 5 Monate müssen insbesondere einkommensschwächere Haushalte auf Unterstützung warten. Für eine Vielzahl von Bedürftigen dürfte die Grenze der Belastbarkeit im Januar 2023 allerdings schon längst überschritten sein.

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