Besteht Anspruch auf Zahlung des Unterhaltsvorschusses (UVG) bei ungeklärter Vaterschaft nach einem One-Night-Stand
In einem aktuellen Urteil hat sich das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Umständen der Anspruch auf Zahlung des Unterhaltsvorschusses besteht, auch wenn die Vaterschaft ungeklärt ist.
Die Klägerin beantragte 2018 für ein in diesem geborenes Kind Unterhaltsvorschuss, welches aus einem One-Night-Stand hervorging. Den Kindesvater hatte sie in einem Cafe getroffen und mit ihm den Abend verbracht. Ohne Kontaktdaten war es der Kindesmutter nicht möglich, den Kindesvater ausfindig zu machen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen bei der Antragstellung, klagte die Mutter
Nun hat das OVG mit seinem Urteil vom 24. Mai 2023 (AZ: 5 A 350/22) entschieden, dass der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss zusteht. Laut dem Gericht hat die Kindesmutter glaubhaft gemacht, dass sie alles ihr in der Macht stehende und zumutbare getan hat, um den Kindesvater ausfindig zu machen.
Das Gericht lehnte auch die Forderung der Stadt Leipzig ab, Aushänge oder Plakate in dem Cafe auszuhängen, um den Kindesvater zu finden. Dies wurde auch zum Schutz des Privaten von dem Gericht klar abgelehnt.
Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in drei voneinander unabhängigen Fällen vom 10. August 2023 (Az.: OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22 und OVG 6 B 17/22) entschieden, dass Mütter, die durch eine offizielle Samenspende Kinder bekommen haben, keinen Unterhaltsvorschuss verlangen können, da der Spender rechtlich nicht als Vater gilt.