Unterhaltszahlungen in der Sozialhilfe sind anzurechnen

In einem aktuellen Urteil des BSG vom 08.12.2022 - B 8 SO 4/21 R setze sich die zuständige Kammer mit der Frage auseinander, ob Unterhaltszahlungen, die einem erwachsenen Kind zufließen, tatsächlich als Einkommen anzurechnen sind und sich der Sozialhilfebedarf mindert bzw. gänzlich erlischt.

Bisher wurde in der Grundsicherung - hier die Sozialhilfe - lediglich die Anrechnung von Einkommen (Unterhaltzahlungen) von Kindern gegenüber den Eltern, aber nicht umgekehrt in der Praxis geklärt. Daher zeigte sich hier eine Lücke in der Einkommensanrechnung von Unterhaltszahlungen, die jedoch mit dem Urteil des BSG geklärt sein sollte. Ein Vorrang von Grundsicherungsleistungen gegenüber Unterhaltszahlungen - egal in welcher Form - besteht nicht.

Mehr dazu findet sich hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_12_08_B_08_SO_04_21_R.html

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