Studieren - aber kein BAföG: Was kann man tun?

Auch wenn es in den vergangenen Jahren - und in diesem auch wieder - zu kleineren Veränderungen im BAföG wird, und mehr oder weniger Ungerechtigkeiten oder gar Lücken in der Förderung geschlossen werden (sollten), müssen sich jährlich Zehntausende Studierende vor allem zu Beginn des Studium mit durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von mehr als 3 Monaten auseinandersetzen. Sie stehen - sofern kein Vermögen oder ein wohlhabendes Elternhaus vorhanden ist - vor dem finanziellen Abgrund.

Um Studierenden - unabhängig von ihrer Herkunft und dem Einkommen - ein Studium zu ermöglichen, wurde das BAföG in seiner jetzigen Form eingeführt und fortwährend entwickelt. Aufgrund der relativ hohen bürokratischen Hürden und den (zu) langen Bearbeitungszeiten stehen viele Studierende in den ersten Monaten des Studium ohne Einkommen, sofern nicht noch ein Job neben dem Studium ausgeführt wird.

In einem kurzen, aber präzisen Kommentar hat RA Hildebrandt die sozialrechtliche Situation näher beleuchtet und dargelegt, unter welchen Umständen bspw. Leistungen nach § 27 Abs. 3 Satz 3 SGB II gewährt werden können und wann der § 51 Abs. 2 BAföG greift, und ein BAföG-Vorschuss in Frage kommt. Nähere Informationen sind hier zu finden: Aller (Studien)Anfang ist schwer | Sozialberatung Kiel (sozialberatung-kiel.de)

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Wann greift die Anschlussversicherung bei Personen im Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG?

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Unterhaltszahlungen in der Sozialhilfe sind anzurechnen