Welche Übersetzungshilfen nutzen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter?

In der Praxis stellt sich sowohl für KlientInnen als auch für BeraterInnen die Frage, ob und in welchem Umfang Dolmetsch- und Übersetzungskosten geltend gemacht werden können. Darüber sind Behörden dazu verpflichtet, unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und Kapazitäten sowohl interne als auch externe Dienste in Anspruch zu nehmen, um auch mit Nicht-Deutsch-MuttersprachlerInnen zu kommunizieren.

Im Folgenden können die wichtigsten Regelungen zur Übernahme von Dolmetsch- und Übersetzungskosten nach der Vo 883 und gemäß dem § 19 SGB X bei Beantragung und Erhalt von Sozialleistungen nachgeschlagen werden. Es empfiehlt sich diese Weisung genau zu studieren.

Hier steht die Weisung zum Download bereit: https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/14.%20Übersetzungsdienste%20und%20Kommunika1-2023.pdf  

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Wann können Passbeschaffungskosten übernommen werden?

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Deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt?