Zum Widerruf einer Vollmacht
In einem sehr aufschlussreichen und vielleicht auch wegweisenden Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen wurde darüber entschieden, ob und wenn ja unter welchen Umständen ein Widerruf zu einer Vollmacht wirksam wird.
Im vorliegenden Fall haben eine Frau und deren Hannover geklagt, da der Lebensgefährte Grundsicherungsleistungen für die gesamte BG in voller Höhe bezogen hat, obwohl die Frau Einkommen erzielte und diese Informationen nicht in Vertretung an die zuständige Behörde weitergegeben worden ist.
Die betroffenen Frauen haben sich dagegen gewährt, Rückzahlungen zu leisten, da sie nicht wussten, dass der Lebensgefährte Geld und Informationen vorenthalten hat. Die Kolleg*innen von LTO - Legal Tribune Online - haben sich im Detail mit dem Urteil vom 27.02.2024 (Az. L 11 AS 330/22) auseinandergesetzt und eine sozialrechtliche Einschätzung gegeben. Diese ist hier zu finden: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-niedersachsen-bremen-l11as33022-betrug-sozialleistungen-vollmacht-widerruf-anscheinsvollmacht-duldungsvollmacht/
Das Urteil beruft sich unter anderem auf das BGB und der Frage nach der Gültigkeit der gewohnheitsrechtlichen anerkannten Form einer gesetzlichen Vertretung durch eine Vollmacht.