Was erwartet uns im neuen Jahr?
Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt und schon liegt der Fokus bereits auf 2022. Wir müssen uns überraschen lassen, welche weiteren Entwicklungen und neue Gesetzesänderungen sowie Gerichtsurteile Einfluss auf den Alltag haben werden.
Bereits mit Jahresbeginn sind eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten, die für unsere Beratungspraxis zuweilen erheblichen Einfluss haben werden. Zu nennen sei hier neben der Möglichkeit nun endlich auch die Arbeitslosmeldung komplett elektronisch durchführen zu können auch die Erhöhung der Regelbedarfe nach dem §§ 2 und 3 AsylbLG sowie den Leistungen nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Es liegt auf der Hand, dass die durchschnittliche Erhöhung der Bedarfe um 2 bis 3 EUR weder bedarfsgerecht, noch inflationsausgleichend oder gar menschenwürdig ist. Umso wichtiger ist für die Beratung von Betroffenen, dass die tatsächliche Zahlung der Bedarfe und die Berücksichtigung von individuellen Bedarfen und Mehrbedarfen für bspw. Alleinerziehende Eltern oder werdende Mütter. Es ist die Aufgabe von BeraterInnen die KlientInnen dabei zu unterstützen, ihre Rechte zu kennen und auch in der Praxis durchzusetzen.