Neue Regelungen in 2024 – Was ist neu?
Das neue Jahr 2024 hat sogleich mit einer Reihe von sozialrechtlichen Neuerungen und Regelsätzen begonnen. Neben den Erhöhungen der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB und dem SGB XII gibt es auch einige weitere Neuerungen.
So steigt der max. Höchstbetrag beim Kinderzuschlag (KiZ) von derzeit 250 EUR im Monat auf nunmehr 292 EUR an. Zugleich wurden auch die Höchstbeträge beim Unterhaltsvorschuss zum 01. Januar 2024 angehoben. Für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren steigt der Betrag von 187 EUR auf 230 EUR im Monat an. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren steigt der Betrag von 252 EUR auf 301 EUR. Schließlich steigt ebenso der Betrag für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren von derzeit 338 EUR deutlich auf 395 EUR an.
In Fragen der anteiligen Anrechnung von bspw. Unterhaltsvorschuss zu 45% auf den Kinderzuschlag hat sich bis dato nichts geändert.
Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-kinderzuschlag-2250888#:~:text=Der%20Kinderzuschlag%20wird%20im%20neuen,der%20Höchstsatz%20maximal%20250%20Euro oder https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsvorschuss/#:~:text=Beim%20Kindergeld%20gibt%20es%20für,17%20Jahren%20um%2057%20Euro.
Weitere Informationen werden folgen.