Neues zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Was kommt wann?
Wie bereits angekündigt und im Gesetzesverfahren letztlich auch festgelegt, werden die neuen Regelungen und Gesetzesänderungen in den Bereichen des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes schrittweise bis in das Frühjahr 2024 in Kraft treten.
Schon oft – und nun auch diesmal – haben die KollegInnen der GGUA umfassende Informationen zusammengestellt, die die wichtigsten Neuerungen verständlich und kompakt aufbereiten. Die Informationen sind hier zu finden: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Spurwechsel.pdf