Neues zur Familienzusammenführung
Berlin - Das zuständige Bundesinnenministerium sowie das Auswärtige Amt (AA) haben bereits im September die zuständigen Außenstellen dazu aufgefordert, bisher nicht mehr bearbeitete Visa für Familienzusammenführungen abzuarbeiten.
Damit setzt die Bundesregierung (überfällig) Urteile des EuGH vom Sommer 2022 um, wonach nunmehr auch minderjährige unbegleitete Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen ihre Familien auch dann nach Deutschland nachholen dürfen, wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Diese Regelung gilt nun auch für volljährig gewordene Jugendliche, die zu ihren als Flüchtlinge anerkannten Eltern in Deutschland nachziehen möchten.
In der Vergangenheit hatten deutsche Behörden diese Zusammenführungen - wie es nun höchst richterlich festgestellt worden ist - entgegen europäischer Vereinbarungen verhindert und nicht durch geführt. Die Beschlüsse des EuGH entfalten sofort Geltung und müssen in den Außenstellen des AA mit Urteilsverkündung umgesetzt werden.
Diese und weitere Urteile sind auch zu finden auf der Seite der KollegInnen von asyl.net: Informationsverbund Asyl & Migration - Start