Neues zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Berlin – 23. August 2023: Das Bundeskabinett hat nunmehr die geplanten Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen und somit dem Entwurf des BMI entsprochen. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist Teil der groß angekündigten Reformen im Bereich Migration.
Neben einem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zahlreichen Reformen im Bereich des humanitären Aufenthaltes und der Einführung eines Punktesystems für Eingewanderte zielt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes grundsätzlich darauf sowohl bereits hier lebenden als auch potenziell neu dazu kommenden MigrantInnen die Einbürgerung in Deutschland mittel- und langfristig zu vereinfachen.
Neben der grundsätzlichen Möglichkeit der Doppelstaatigkeit soll es zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne den Nachweis eines B1-Zertifikats zu erlangen, wenn hierfür ein geeigneter mündlicher Sprachtest bei den zuständigen Ausländerbehörden bestanden worden ist.
Wie jedoch zu befürchten war, hat das Bundeskabinett zahlreiche Benachteiligungen und gar Ausschlüsse bis dato nicht wieder revidiert, was vor allem Alleinerziehende, Behinderte sowie schwer Erkrankte benachteiligt.
Welche sozialrechtlichen Auswirkungen das hat, haben die KollegInnen der GGUA zusammengefasst. Da ist hier zu finden: https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/mehrstaatigkeit-fuer-alle-aber-dafuer-keinen-deutschen-pass-fuer-arme-alleinerziehende-behinderte-und-staatenlose/