+Update+ Reformprozess angestoßen? Wie die Ampel-Regierung die Einbürgerung modernisieren will

Berlin – 25. Mai 2023: Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (FDP) hat die bereits in dem Koalitionspapier angedeuteten Veränderungen bei der Einbürgerung von nicht-deutschen MitbürgerInnen verlautbart. Der gesamte Prozess der Einbürgerung sollen für die betroffenen Personen einfacher, schneller, moderner und digitaler von Statten gehen.

Auf der Homepage des Bundesinnenministeriums (BMI) gibt es folgende Stellungnahme: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/05/aktuelle-stunde-staatsangehoerigkeit.html

Hier ist die ursprüngliche Pressemeldung des BMI vom 19. Mai 2023 zu finden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html

Aktuell können sich in der Regel Personen einbürgern lassen, die seit 8 Jahren in Deutschland leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügen, Deutsch-Kenntnisse auf B1-Niveau nachweisen können, den Lebensunterhalt überwiegend - ohne sog. “schädliche“ Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG oder auch auch Unterhaltsvorschuss - und sich u.a. zur demokratischen Grundordnung bekennen. Darüber hinaus bestehen eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen, die bspw. auf der Seite der Diakonie-Deutschland nachgelesen werden können. Hier ist der Zugang: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/einbuergerung

Im Detail hat sich die Ampel-Regierung auf folgende Punkte geeinigt:

1. Verkürzung der Wartezeiten von derzeit 8 auf nunmehr 5 Jahre. Bei „besonderen“ Integrationsleistungen bereits nach 3 Jahren.

2. Ebenso soll es für in Deutschland geborene Kinder ausländischer StaatsbürgerInnen einfacher werden, eingebürgert zu werden.

3. Ferner schließen zukünftig Straftaten, die aus „antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven“ eine Einbürgerung aus.

4. Zusätzlich soll es Familien sog. „Gastarbeiter“ erleichtert werden, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten. Bis her verlangt das deutsche Recht – bis auf ein paar Ausnahmen, dass die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss, um Deutsche/r zu werden. Dies gilt allerdings bisher schon nicht für bspw. EU-BürgerInnen sowie Personen aus 25 weiteren Staaten wie Syrien, Afghanistan oder dem Iran.

Diese zahlreichen Sonderregelungen und Ausnahmen führten laut dem BMI in 2021 unter anderen dazu, dass bereits in 69% der Fälle, eine Mehrstaatigkeit zugelassen worden ist. Daher ist es nur folgerichtig, wenn die Reformen die doppelte Staatsbürgerschaft reformieren und erleichtern wollen. Interessanterweise ließen sich in 2021 gerade einmal knapp 2,5% aller in Deutschland lebenden Ausländern, die mehr als 10 Jahre in Deutschland leben einbürgern. Zugleich erreichte laut dem Migrationsbericht der Bundesregierung die Einbürgerung den höchsten Stand von insgesamt 131.595 Menschen.

Dies zeigt sich unter anderem bei den seit 2015 in Deutschland lebenden SyrerInnen. Insgesamt wurden seither knapp 19.000 SyrerInnen eingebürgert, wovon ca. 28% bereits nach 6 Jahre die Einbürgerung erhielten. Hinzu kamen im Jahr 2021 anteilig 63.000 Personen aus anderen EU-Staaten inkl. der Türkei. Der Bericht ist unter anderem hier zu finden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Veroeffentlichungen/Migrationsbericht2021/migrationsbericht-2021-node.html

Der Gesetzesentwurf vom BMI ist hier abrufbar: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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EU-AußenministerInnen-Treffen entscheidet über Europas Asylpolitik

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