Strom- und Gaspreisbremsen werden neu geregelt in 2023
Neben neuen Beschlüssen und der Kompromissfindung zwischen der Ampelkoalition und den Unions-Parteien in Fragen des Bürgergeldes wurden von Seiten der Bundesregierung konkretere Aussage zur Funktion der angekündigten Strom- und Gaspreisbremsen gemacht.
Laut dem aktuellen Entwurf sollen nun endlich auch die energieintensiven Monate Januar und Februar 2023 von den Preisbremsen profitieren, womit die sog. “Winterlücke“ geschlossen sein wollte. Neben Entlastungen für die Industrie sollen insbesondere private Haushalte entlastet werden. Im Konkreten ist nun geplant, dass 80% des Gasverbrauches mit einem Preis von garantierten 12 Cent/kWh sowie für den Stromverbrauch max. 40 Cent/kWh und für den Fernwärmeverbrauch max. 9,5 Cent/kWh gedeckelt werden. Darüber hinaus gehenden Verbrauch - die übrigen 20% - fallen unter die marktaktuellen Preise.
Laut Verbraucherschützern müssen die Strom- und Gaskunden nichts weiteres tun, da die Verbraucher für die Neu-Anpassung der Abrechnung verantwortlich sind. Es treten aber auch erste Kritiken auf, dass Haushalte - die mit Heizöl oder Holzpallets heizen (müssen), nicht von diesen Preisbremsen profitieren werden. Hier besteht großer Handlungsbedarf zur Entlastung der KundInnen. Wie rasant die Kosten in diesem Bereich gestiegen sind, kann hier betrachtet werden: Zeitlicher Verlauf der Pelletspreise als Chart. Holzpellets-Preisentwicklung im 5-Jahres-Vergleichschart und als Langzeitchart. Und zum Heizöl hier: HEIZÖLPREISE - Preisentwicklung, Prognose, Preisrechner - TECSON