Update: Referentenwurf zum neuen Bürgergeld
Mit dem Bearbeitungsstand (21. Juli 2022) wurde nun der Referentenentwurf des BMAS zum Bürgergeld veröffentlicht. Das 125 Seiten umfassende Dokumente befasst sich en detail mit den Fragen der Neu-Ausrichtung des Bürgergeldes, welches das bisherige Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld mit Wirkung zum 01. Januar 2023 ersetzen soll. Der Entwurf ist hier zu finden: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Aktuelles/2022/RefE-Buergergeld-21-07-2022.pdf
Neben umfassenden neuen Bestimmungen im bisherigen SGB II zu Leistungsansprüchen- und Minderungen, der Einführung von Vertrauens- und Karenzeiten, sowie einer Reform der beruflichen Integration in Arbeit und Ausbildung werden auch neue Regelungen dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach auch im SGB XII oder WoGG dargelegt.
Einige interessante Details wurden aus diesem Entwurf nun bekannt: So sollen Arbeitssuchende, die eine berufliche Ausbildung absolvieren, für das Bestehen der Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR bekommen. Beim erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung sollen demnach weitere 1.500 EUR als Prämie ausgezahlt werden - ohne den Leistungsanspruch zu mindern.
Ferner wurde deutlich, dass die Einführung der Bagatellgrenze für Rückforderungen bis zu 50 EUR pro BG, den öffentlichen Haushalt um bis zu 40. Mio. EUR pro Jahr entlastet werden. Bei mehr als 1,1 Mio. Verfahren in 2021 nicht verwunderlich. Zusätzlich will die neue Bundesregierung auch neue Maßnahmen fördern, die der (beruflichen) Integration dienen und die Leistungsberechtigten auch mit einem monatlichen Bonus in Höhe von 75 EUR für die Dauer der Maßnahme gewähren.
Da der Vermittlungsvorrang auch überwunden und durch neue Regeln ersetz werden soll, sollen bspw. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, vordergründig darin gefördert werden, einen Sprach-, Integrations- oder Berufssprachkurs zu besuchen, um Teilhabe und Integration überhaupt erst zu ermöglichen.
Weitere interessante Neu-Regelungen beziehen sich unter anderem auf Fragen der Anerkennung von Kosten der Unterkunft, den Stromkosten, der Erhöhung von Freibeträgen bei Einkommen von SchülerInnen, Auszubildenden oder Studierenden sowie Mehrbedarfsansprüchen. Darüber hinaus soll die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden nun auch mehr digital möglich sein, um sich den Lebensgewohnheiten anzupassen und in Kontakt mit den Personen zu bleiben. Allerdings müssen bspw. weiterhin alle Aufenthalte (außerorts), die die 3 Wochen “Jahresurlaub“ entsprechen, den zuständigen Jobcenter mitgeteilt werden und “beantragt“ werden.
In den kommenden Wochen und Monaten werden die Pläne der Bundesregierung konkreter werden, sodass nun die Auswirkungen des Bürgergeldes auf alle anderen Leistungsträger wie Kranken- oder Rentenversicherungen auch festgesetzt werden können.