Was soll das Bürgergeld bringen?

Berlin - 20. Juli 2022 - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Einführung des neuen “Bürgergeldes“ zum 01. Januar 2023 hin angekündigt. Die “Überwindung“ des 2005 eingeführten Systems der Grundsicherung nach dem SGB II soll sich zahlreichen Neuerungen wieder spiegeln. Hier ein kurzer Auszug: Ersatz für Hartz IV: Wie das neue Bürgergeld aussehen soll | tagesschau.de

Grundsätzlich kündigte der Minister an, dass die Erhöhung der Regelsatzes zu “einem erheblichen Maße“ kommen soll. Befürchtungen, dass die Erhöhungen des Existenzminimums kaum mehr als 40 bis 50 EUR betragen soll, scheinen sich zu bestätigen. Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Höhe der Regelsätze gerade so noch verfassungskonform ist, und bspw. in Zeiten von rasant steigenden Kosten, wie es spätestens seit Jahresbeginn der Fall ist, die Regelsätze drastisch erhöht werden müssen.

In den ersten zwei Jahren des Leistungsanspruches sollen alle Kosten der Unterkunft als angemessen gelten und keinem Kostensenkungsverfahren unterliegen. Dies soll sich in der Regel auch auf das Wohneigentum beziehen. Zukünftig soll das Schonvermögen 60.000 EUR betragen; hinzu kommen jeweils 30.000 EUR für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich soll es einen weiteren Vermögensbetrag für die Altersvorsorge geben sowie einen Schutz des privaten KfZs. Generell sollen auch die Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder dem Nebenjob von SchülerInnen, Studierenden oder Auszubildenden von bis zu 520 EUR im Monat angehoben werden.

Die seit 2005 bestehende diskriminierende Arbeitsmarktpolitik soll ebenso in Teilen reformiert und im Sinne der Leistungsbeziehenden umgestaltet werden und den Bedürfnissen angepasst werden. Prinzipiell soll die Förderung von Arbeitssuchenden in den Vordergrund rücken und individuelle Lebenslagen berücksichtigen.

Dies soll sich auch darin zeigen, dass zukünftig nicht mehr 2-jährige, sondern 3-jährige Berufsausbildungen berücksichtigt werden sollen. Außerdem soll ein sog. “Weiterbildungsgeld“ in Höhe von 150 EUR im Monat eingeführt werden. Nehmen Arbeitssuchende bspw. ein Maßnahmen wie Sprachkurses, Computerkursen o.ä. teil, sollen zusätzlich 75 EUR als monatlicher Aufschlag gewährt werden.

Zu guter Letzt soll der gesamte Beantragungsprozess transparenter, digitaler und schneller werden. Ferner soll eine Bagatellgrenze bei Rückforderungen in Höhe von 50 EUR eingeführt werden.

Das erhoffte Ende des “Sanktionsregimes“ wird jedoch nicht kommen: Zwar soll es in der ersten 6 Monaten des Bürgergeldbezuges generell keine Sanktionen geben - dies nennt sich “Vertrauenszeit“. Im Anschluss daran sind grundsätzlich wieder bis zu 30% in Höhe des Eckregelsatzes möglich. Demnach soll bspw. das Nicht-Wahrnehmen von Terminen im Jobcenter sanktioniert werden können, wobei man bei der Terminfindung flexibel sein will.

Im Spätsommer bzw. Herbst werden die ersten Referentenentwürfe und Gesetzesvorlage eingebracht werden, um noch rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres das “neue System“ einführen zu können.

Zurück
Zurück

Chancen-Aufenthaltsrecht - Zukunft mit Perspektive?

Weiter
Weiter

Kinderzuschlag und Erwerbsfähigkeit