Zweiter Heizkostenzuschuss verabschiedet

Neben der zweiten Energiekostenpauschale (RentEPP) stimmte der Bundesrat am 28. Oktober 2022 auch den Novellierungen des Heizkostenzuschussgesetzes (HeizkZuschG) zu. Zielgruppe dieses Gesetzes sind Haushalte, die mit hohen Mehrbelastungen zu rechnen haben und beim ersten Zuschuss nicht in der Form berücksichtigt worden sind.

Von diesem Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG oder Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen nach dem BAB haben oder wohngeldberechtigt sind.

Dieser Zuschuss soll bei Wohngeldbeziehende wieder nach Haushaltsgröße gestaffelt ausgezahlt werden. Eine alleinstehende Person soll demnach noch in diesem Jahr 415 Euro, 2 Personen 540 EUR sowie jede weitere Person im Haushalte 100 EUR erhalten. Dagegen sollen Studierende oder Auszubildende pauschal “lediglich“ 345 Euro nach § 2a HeizkZuschG bekommen. Wie die zweite Energiekostenpauschale ist auch dieser zweite Heizkostenzuschuss anrechnungsfrei und unpfändbar. Näheres ist hier zu finden: Bundesrat - BundesratKOMPAKT - 1026. Sitzung

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Update: Bundesrat lehnt das Bürgergeld ab

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Zweite Energiekostenpauschale für RenterInnen verabschiedet