Kann ich als RentnerIn auch Wohngeld beantragen?

Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Laut den AutorInnen der homepage von Sozialpolitik aktuell (Quelle: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII44d.pdf) lag die durchschnittliche Rente im 2019 von Männern (in Ostdeutschland) bei 1.123 EUR und bei Frauen (in Ostdeutschland) bei gerade einmal 1.058 EUR im Monat. Im Vergleich dazu erhielten westdeutsche Frauen 774 EUR als monatliche Rente. Gibt es keinen Partner oder Partnerin oder keine weitere Form der Absicherung im Alter durch Eigentum, Aktien oder privaten Renten droht Altersarmut!

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind 22,4% aller SeniorInnen von Altersarmut betroffen, wenn sie weniger als 1.167 EUR im Monat zur Verfügung haben (Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/fast-ein-viertel-der-ueber-80-jaehrigen-in-deutschland-leidet-unter-altersarmut-190066#:~:text=Insgesamt%2022%2C4%20Prozent%20der,Quote%20bei%2014%2C8%20Prozent).

Fast jede 5te RentnerIn lebt in Altersarmut. Da zugleich die monatliche Mietbelastung in den vergangenen Jahren in Deutschland gestiegen ist und die Erhöhung der Renten nicht im gleichen Maß angehoben worden ist, erhöht sich Jahr für das Risiko. So lag bspw. in 2021 die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter in Berlin bei 14,75 EUR und in Hamburg bei 13,62 EUR. Bei einer 65m² Wohnung mit 3 Zimmern bedeutet dies eine monatliche Mietbelastung von 958 EUR respektive 885 EUR (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1885/umfrage/mietpreise-in-den-groessten-staedten-deutschlands/).

Um vor allem bei alleinstehenden RentnerInnen das monatliche Einkommen zumindest teilweise zu erhöhen, macht es in der Beratung Sinn zu überprüfen, ob nach §§ 3 und 7 WoGG ein Anspruch auf Wohngeld als monatlicher Zuschuss sinnvoll erscheint. Wohngeld wird für 6 Monate gewährt, wobei gemäß § 17 WoGG auch Freibeträge bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt werden können. Welche Mietstufe und damit welcher max. monatliche Zuschuss zur Miete gewährt werden kann, kann mit Hilfe eines Wohngeldrechners im Vorfeld geprüft werden. Zu empfehlen sind sowohl der Rechner des Bundesinnenministeriums (https://www.bmi.bund.de/DE/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html?nn=10655976) als auch der umfangreichere Rechner auf wohngeld.org (Quelle: https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html).

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