Zur neuen BAföG-Reform

Mit Wirkung zum 01. August 2022 tritt das nunmehr 27. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft und wird in Teilen zu Änderungen und Verbesserungen mit erheblicher Wirkung führen. Wenngleich es die Bundesregierung erneut verpasst hat, die vor allem in Universitätsstädten wachsende Armut unter den Studierenden zu reduzieren.

Die neue Regelungen werden mit Wirkung zum Wintersemester 2022/2023 “etwas“ zur Bildungsgerechtigkeit beitragen. Konkret werden bspw. die Freibeträge der elterlichen Einkommen um mehr 20% steigen. Im Vergleich steigen die Regelsätze um knapp 6% und bleiben weit hinter der aktuellen Inflation und der damit einhergehenden Steigerung der Wohn-, Energie und Lebensmittelkosten zurück.

Eine weitere größere Änderung betrifft die Anhebung der förderfähigen Altersgrenze von 30 auf nun 45 Jahren. Zeitgleich steigen auch die Vermögensfreibeitrage bei unter 30-Jährigen auf 15 Tsd. EUR und ab dem 30. Lebensjahr auf insgesamt 45 Tsd. EUR. Für die Berechnung des BAföG-Anspruches sei folgender Rechner empfohlen: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2022.php

Wie sich diese und weitere Änderungen in der Praxis bewehren wird von der Studierendenschaft und den Wohlfahrtsverbänden kritisch betrachtet und bewertet werden. Weitere Infos sind hier zu finden: https://research.wolterskluwer-online.de/news/be974336-c22e-43fe-afa5-48b2aefaed19?page=1&category=wknews-ats-filter!ATS_News_Gesetzgebung&taxonomy=lawtaxonomy-ats-filter!ATS_0200632d-4480-3d21-bf6a-0fe5f2aa2479

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