Sind Kosten von Projekten auf dem Schulgelände den Leistungen von Bildung und Teilhabe zuzuordnen?
In einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 05. April 2022 - L 3 AS 39/20 - hat sich das Landessozialgericht klar positioniert, was die Übernahme von Kosten für die Teilnahme an einem Projekt auf einem Schulgelände gemäß den Leistungen von Bildung und Teilhabe angeht.
Voraus gegangen war die Frage, ob die finanzielle Beteiligung von Schülern an Kosten für Projektunterricht an allgemeinbildenden Schulen, der nicht mit einem Verlassen des Schulgeländes verbunden ist, als Aufwendung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SGB II anzuerkennen ist und somit die Kosten zu übernehmen sind.
Eine in dem Schulgebäude oder auf dem Schulgelände stattfindende Projektveranstaltung ist kein Schulausflug im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II. Interessanterweise können durchaus Kosten geltend gemacht werden, sofern diese bspw. den Kosten für die Beschaffung von Schulmaterialien oder der (digitalen) Ausstattung zugerechnet werden können - zum Beispiel im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II Eine Revision wurde allerdings zugelassen.