Gibt es bei der Beantragung von Wohngeld die Möglichkeit, eine vorläufige Leistungserbringung zu erwirken?
In seinem aktuellen Newsletter „Sozialrecht Justament – Ausgabe 06/2023“ hat sich der Kollege Bernd Eckhardt ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Bedingungen eine vorläufige Leistungserbringung durch die zuständige Wohngeldstelle möglich ist. Aber auch, was die Grenzen sind.
Er verweist auf den § 26a WoGG, der im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes neu geschaffen worden ist. Auf Grundlage dieser Regelung kann die zuständige Leistungsbehörde im Sinne des § 328 SGB III auf Ermessen hin, vorläufig Leistungen gewähren.
Ein längerer Kommentar ist in seinem Newsletter zu finden: https://www.sozialrecht-justament.de