Ist die Begleitung durch eine Vertrauensperson bei einem medizinischen Sachverständigen zulässig?

Mit dieser grundlegenden Frage hat sich der 09. Senat des Bundessozialgerichtes auseinandergesetzt. In einem aktuellen Urteil vom 27. Oktober 2022 (BSG - Aktenzeichen B 9 SB 1/20 R) bezog der Senat Stellung zu der Frage, ob es grundsätzlich zulässig ist, dass eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung bei einem medizinischen Sachverständigen hinzugezogen werden darf.

In dem vorliegenden Fall verweigerte der behandelnde Orthopäde die Begleitung durch eine Vertrauensperson. Das BSG bejahte grundsätzlich das Recht auf das Hinzuziehen einer Vertrauensperson. Allerdings kann das Gericht die Abwesenheit einer Vertrauensperson anordnen, sofern hier durch eine effektive und unverfälschte Beweiserhebung ermöglicht wird.

RA Hildebrandt aus Kiel hat in einem Beitrag dazu Stellung bezogen. Dieser ist hier zu finden: https://sozialberatung-kiel.de/2022/10/27/begleitung-durch-vertrauensperson-bei-untersuchung-durch-medizinischen-sachverstandigen-grundsatzlich-zulassig/

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