Welches Mindesteinkommen benötige ich für den Erhalt eines Aufenthaltstitels?

Die Frage - wie hoch das monatliche Mindesteinkommen einer Einzelperson für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach dem 2. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sein muss, kann leider nicht allgemein gültig beantwortet werden.

Je nachdem welchen Aufenthaltstitel man im konkreten anstrebt und welche persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Höhe des Mindesteinkommens stark variieren. Die KollegInnen der GGUA haben in einer neuen Arbeitshilfe eine übersichtliche Darstellung veröffentlicht, die es insbesondere BeraterInnen ermöglichen soll, in der Praxis ziel genauer informieren zu können.

In der Regel kann man sagen, dass sich das tatsächliche Mindesteinkommen an der Höhe des Eckregelsatzes - nach dem SGB II/SGB XII orientiert - zusätzlich den Kosten der Unterkunft. In den meisten Fällen zwischen 700 und 900 EUR im Monat. Hier ist die Übersicht zu finden: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen_2021.pdf

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Können Kosten der Erstausstattung übernommen werden, wenn zuvor alle Möbel verkauft worden sind?

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Sozialrecht und das Worldwideweb - Welchen Quellen kann man trauen?