+Update+ Was gibt es bei der Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrecht zu beachten?

Seit Anfang des Jahres haben Personen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens seit 5 Jahren gestattet, geduldet oder mit einer AE in Deutschland aufhalten, die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG zu beantragen.

Mittlerweile gibt es neben zahlreichen positiven Erfahrungen aus der Praxis auch eine Vielzahl von praktischen Hinweisen, Merkblätter und Arbeitsmaterialien für Interessierte und BeraterInnen aus der Praxis.

Zum einen möchte ich hier verweisen auf eine Materialsammlung des Netzwerkes „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“. Diese ist hier zu finden: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/medien/infopapiere/

Ferner haben die Kolleginnen von Asyl.net eine umfangreichre Datenbank zum Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt, die hier zu finden ist: https://www.asyl.net/start/informationen-zum-chancen-aufenthaltsrecht

Nach aktuellem Stand soll das Chancen-Aufenthaltsrecht zum 31. Dezember 2025 auslaufen und im Rahmen der Reformvorhaben des BMI mittel- und langfristig in einem neuen Aufenthaltstitel aufgehen. Siehe hierzu die Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/217/VO.html?nn=55638

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